Samstag, 16. August 2008
Grundsätzlich unterliegen Einkünfte, die natürliche Personen aus der Anlage von Kapitalvermögen beziehen, der Besteuerung, sodass auch Zinserträge aus der Anlage auf Festgeldkonten versteuert werden müssen.
Die Zinsabschlagsteuer beträgt zur Zeit 30% zuzüglich des Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5%. Die Zinsbesteuerung erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Zinsen dem Anleger zufließen. ...
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