Montag, 18. August 2008
Aktien verbriefen das Grundkapital einer Gesellschaft und werden an der Börse gehandelt. Anders als bei festverzinslichen Wertpapieren hat der Erwerber der Aktie nicht das Recht auf Rückzahlung und Verzinsung des Anlagebetrages, sondern genießt als Teilhaber der Gesellschaft besondere Rechte wie z.B. die Beteiligung an erwirtschafteten Gewinnen, die in Form einer ...
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