Samstag, 27. September 2008
Viele Anleger fragen sich zu Recht, ob aufgrund der Einführung der Abgeltungssteuer per 01.01.2009 in Bezug auf Festgeldanlagen Handlungsbedarf besteht. Mit der Abgeltungssteuer werden sämtliche Zinseinkünfte und Spekulationsgewinne einheitlich mit 25% besteuert. Für Aktienanlagen war es daher wichtig, dass die Anlage noch vor dem 31. Dezember 2008 erfolgte, da sonst ...
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